Kompetenzen


Gesellschaftsrecht

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Rahmens, der für den Erfolg eines jeden Unternehmens einen wichtigen Baustein darstellt. Dabei spielen sowohl die interne Strukturierung, insbesondere im Hinblick auf eine gesunde Corporate Governance, als auch die strategische Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen eine Schlüsselrolle.

Schwerpunkte unserer ergebnisorientierten Beratungspraxis im Bereich Gesellschaftsrecht sind insbesondere:

  • Gesellschaftsgründung
  • Kapitalmaßnahmen und Umwandlungsmaßnahmen / Umorganisation (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Ausgliederung)
  • Mergers and Acquisitions (M&A; zumeist als Unterauftragnehmer von Großkanzleien ohne eigene regulatorische Praxis)
  • Gründung von Joint-Venture-Strukturen
  • Finanzierungsrunden
  • Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme

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